Studien­programm Zivilrecht

Das Studienprogramm des Peter-Rummel-Studienfonds fördert und vertieft die Ausbildung im Studienfach Zivilrecht / Privatrecht und verschafft den Absolvent*innen eine Zusatzqualifikation für den Einstieg in die juristische Berufspraxis.

Teilnahmeberechtigt sind Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz. Zugelassen werden Studierende, die das Fach Privatrecht I zumindest mit der Note befriedigend absolviert haben. Der erfolgreiche Abschluss des Studienprogramms Zivilrecht hängt von der Einhaltung eines sinnvollen Studienablaufs, der optimalen Nutzung des einschlägigen Lehrangebots und deutlich überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen im Fach Zivilrecht ab.

Auskünfte zum Studienprogramm des Peter-Rummel-Studienfonds erhalten Sie bei:

Mag.a Antonia Gschwendtner
Institut für Zivilrecht
prsf@jku.at

Gernot Brezina
ÖH Jus
Vorsitzender Fakultätsvertretung Rechtswisschenschaft
Gernot.Brezina@oeh.jku.at

 

Zur Anmeldung

 

Studienprogramm Zivilrecht des Peter-Rummel-Studienfonds

Präambel

Aus Anlass seiner Emeritierung hat o. Univ.-Prof. Dr. Peter Rummel einen gemeinnützigen Studienfonds ins Leben gerufen, der engagierte und qualifizierte Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz bei ihrem Studium, vor allem im Fach Zivilrecht (Bürgerliches Recht / Privatrecht im Sinn der einschlägigen Studienvorschriften), begleiten und unterstützen soll. Nach §§ 2 und 5 der Satzung bezweckt der Fonds die Förderung von überdurchschnittlich begabten Studierenden mit besonderer Neigung für das Studienfach Zivilrecht. Zur Erreichung dieses Zwecks bietet das Studienprogramm Zivilrecht einschlägig interessierten und qualifizierten Studierenden eine vertiefte Ausbildung im Fach Zivilrecht (§ 5 Abs 2 der Satzung). Durch dieses Angebot soll auch die Motivation und das Engagement der übrigen Studierenden gesteigert werden. Das Studienprogramm des Peter-Rummel-Studienfonds resultiert primär aus einer Optimierung der Nutzung des bereits vorhandenen Lehrangebots und nur zu einem relativ geringen Teil aus zusätzlichen Veranstaltungen. Als besonderer Anreiz soll ein Geldpreis für den besten Studierenden / die beste Studierende des Studienprogramms Zivilrecht eines Jahrgangs dienen.

  1. Zugangsvoraussetzungen
    1. Teilnahmeberechtigt sind Studierende, die als ordentliche Hörer/innen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der JKU Linz studieren.
    2. Zum Studienprogramm Zivilrecht werden nur Studierende zugelassen, die das Fach Privatrecht I mindestens mit der Note befriedigend absolviert haben.
    3. Bewerber/innen müssen sich beim / bei der Vorstandsvorsitzenden des Peter-Rummel-Studienfonds anmelden.
  2. Prüfungsreihenfolge
    1. Im zweiten Studienabschnitt wird empfohlen, die Übung Bürgerliches Recht (mit der Mindestnote befriedigend beim ersten Antritt; s § 6) vor den Prüfungen aus den Fächern Zivilprozessrecht, Unternehmensrecht und Arbeits- und Sozialrecht zu absolvieren.
  3. Lehrveranstaltungen
    1. Studierende des Studienprogramms Zivilrecht sollen im zweiten Studienabschnitt an sämtlichen Kursen und Vorlesungen des Fachs Zivilrecht teilnehmen.
    2. Parallel zu den zivilrechtlichen Lehrveranstaltungen sollen auch Vorlesungen im Mindestausmaß von je zwei Wochenstunden aus den Fächern Zivilprozessrecht, Unternehmensrecht und Arbeits- und Sozialrecht absolviert werden.
    3. Studierende des Studienprogramms Zivilrecht müssen an zwei für dieses Studium anzubietenden Konversatorien und alternativ an einem Seminar oder am Moot Court Zivilrecht oder Vis International Commercial Arbitration Moot teilnehmen.
    4. Als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Übung aus Bürgerlichem Recht soll eine Arbeitsgemeinschaft aus Bürgerlichem Recht mit der Mindestnote befriedigend absolviert werden.
  4. Studienschwerpunkt
    1. Studierende des Studienprogramms müssen den Studienschwerpunkt Privatrecht, Kernkompetenzen Zivilrecht und Öffentliches Recht oder Gerichtsbarkeit absolvieren.
  5. Diplomarbeit
    1. Die Diplomarbeit soll ein Thema aus dem Bereich des Zivilrechts oder – in begründeten Fällen – aus einem zivilrechtsnahen Fach behandeln.
  6. Abschluss des Studienprogramms Zivilrecht / Zeugnis
    1. Für den erfolgreichen Abschluss des Studienprogramms Zivilrecht müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sein:
      1. Note gut auf die Fachprüfung Bürgerliches Recht,
      2. Note befriedigend im Zeugnis über die Übung Bürgerliches Recht beim ersten Antritt,
      3. Durchschnittsnote befriedigend im Studienschwerpunkt,
      4. Note gut auf die Diplomarbeit,
      5. Note gut in den Zeugnissen über die Lehrveranstaltungen gem § 3 Abs 3.
    2. In begründeten Fällen können – insbesondere in der Einführungsphase des Studienprogramms – Ausnahmen von einzelnen Anforderungen dieses Programms zugelassen werden. Über ein entsprechendes Ansuchen entscheidet der/die Vorstandsvorsitzende des Peter-Rummel-Studienfonds.
    3. Studierende des Studienprogramms Zivilrecht, die die Voraussetzungen gem Abs 1 iVm Abs 2 erfüllen und dadurch das Programm erfolgreich abschließen, erhalten ein entsprechendes Zeugnis des Peter-Rummel-Studienfonds.
  7. Förderpreis des Peter-Rummel-Studienfonds
    • Voraussetzung für eine Bewerbung um den Förderpreis des Peter-Rummel-Studienfonds ist der erfolgreiche Abschluss des Studienprogramms Zivilrecht gem § 6.
    • Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine Jury bestehend aus dem/der Vorsitzenden des Beirats und dem Vorstand des Peter-Rummel-Studienfonds. Der Preis kann unter mehreren Bewerbern/innen geteilt werden.

      (Fassung vom 23.6.2020)

 

Das Studienprogramm

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